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In der Regel das erste und zweite Halbjahr.
In der Regel das erste und zweite Halbjahr.
Laut rechtsanwalt.com ist das Gesundheitszeugnis auch noch nach dem Wechsel eines Arbeitgebers gültig.
"Der Arbeitgeber hat dies zu dokumentieren. Zu beachten ist zudem, dass die Bescheinigung über die Belehrung bei erstmaligem Arbeitsbeginn im Lebensmittelsektor nicht älter als drei Monate sein darf. Danach ist die Bescheinigung jedoch unbegrenzt gültig, auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers."
https://www.rechtsanwalt.com/ratgeber/gesundheitszeugnis/