Hallo liebe Helfer,

in der Theorie sollte man diese Frage natürlich googeln können, jedoch habe ich leider die unterschiedlichsten Antworten gefunden, weshalb ich jetzt hier frage:

Ich möchte nach Abschluss meines zivilen Hochschulstudiums zur GSG9 der BPOL. Soweit ich weiß, dauert die Ausbildung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ja 3 Jahre. Nun meine Fragen:

  1. Muss ich, wie manchmal behauptet, 2 Jahre Berufspraxis für eine Bewerbung bei der GSG9 vorweisen können?

  2. Was ist das Höchstalter für eine Aufnahme in die Einheit bzw. in welchem Lebensalter könnte ich noch Polizist werden und anschließend der GSG9 beitreten?

Danke für eure Hilfe! Shinga