Hallo,

mein Mann arbeitet seit einigen Jahrenn als Industriemechaniker in einem Betrieb und hat sich zur Montagebereitschaft erklärt. Mittlerweile ist er jedoch nur noch unterwegs (international), und wird von einer Montage schon zur nächsten gerufen, sodass er so gut wie gar nicht mehr zu Hause ist.

Meine Frage ist, ob der Betrieb einen so oft zur Montage "zwingen" kann, wenn "Montagebereitschaft" im Vertrag hinterlegt ist,

oder ob es gewisse Grundrechte gibt, die eine gewisse Grenze an Montagen aufweisen.

Soweit ich gelesen habe, kann der Betriebsrat (wird gerade im Betrieb durchgesetzt) ja bei solchen Angelegenheiten mitbestimmen.

Gibt es jedoch bis dahin seitens Arbeitnehmer Rechte auf die er sich stützen kann, eine Montage abzulehnen (Grundrecht, Grenzen der Direktionsrechte usw.) und im Zweifel sogar klagen? Oder muss man bei Arbeitsverweigerung mit einer Kündigung rechnen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.