Wenn im Führungszeugnis nichts mehr steht, aber wohl noch im Bundeszentralreg. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Meine Frage ist, was ausschlaggebend ist. Der Eintrag im FZ oder im Bundeszentralreg. Wann ist der Eintrag verjährt, so dass kein MPU mehr angeordnet wird, wenn man einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung bzw Führerschein Neuerteilung beim Straßenverkehrsamt stellt. Ich hatte noch nie einen Führerschein.