Hallo zusammen,
da ich im März aus beruflichen Gründen vorerst wieder bei meinen Eltern einziehen werde, muss ich nun laufende Verträge bzgl. der aktuellen Wohnung kündigen.
Nun zur Frage: Kann ich mir bereits jetzt einen Umzug in das Elternhaus (Termin März 2025) durch eine Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen lassen? Hat diese bereits Wirkung?
Danke vorab.