Hallo Leute,

Ich befinde mich momentan in der verkürzten Grundausbildung und hätte da Mal 2 fragen.

2 Kameraden sind MSG befreit der Ausbilder meint sie müssen mit aufs Gelände. Da die eine kameradin eine geprellt Schulter und Rippen hat ist es unmöglich in der Kontaktstellung das Gewehr den ganzen Tag zu halten.

Ich war auch MSG befreit und musste mitmachen im Gelände, am Freitag war ich beim Truppenarzt da sich mein Sprunggelenk verschlechtert hat. Der Truppenarzt hat mich bis Freitag KaS geschrieben. Nun meinen die Ausbilder das ich nicht die ganze Zeit rumliegen soll Hauptsache ich lerne die ganze Zeit aber naja (Anweisung vom Arzt ruhe, hochlagern und kühlen) da ich "krank im Innendienst" bin und dafür bezahlt werde.

Auf dem krankmeldeschein steht Kzh angekreuzt ja und zusätzlich daneben krank auf stube. Nun habe ich mit einigen Freunden die auch beim Bund sind gesprochen und diese meinten KaS ist das selbe wie KzH nur das du auf Stube bist, ich darf fern schauen ans Handy gehen,... Die meinten jetzt ich soll am Montag zum Spieß gehen und das melden da der Ausbilder die Pflicht zur Gesunderhaltung verletzt und das Verhalten fahrlässig ist. Die anderen beiden wollen aber nicht hin weil wir den Ausbilder noch weitere 4 Wochen haben und er uns knechten wird.

Was soll ich nun machen 🙄🙄