Als Poolfahrzeug muss ein Fahrtenbuch geführt werden, um die Nutzung als reines Dienstfahrzeug zu dokumentieren, und/oder Privatfahrten abzurechnen.

Wenn der Sohn kein Fahrzeug auf sich als Privatfahrzeug angemeldet hat bleibt ihm nur die 1% Regel, oder Fahrtenbuch. Ob, und welche Schlupflöcher es gibt muss ein Steuerberater wissen

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Ab zu BMW, wenn du alles richtig gemacht hast sollen die Jungs mal gucken was da schief gelaufen ist.

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