Hallo, wir haben neuerdings weisse Markierungsstreifen zum parken mit Parkscheibe oder mit Anwohnerparkausweis. Vor unserem Haus gibt es zwischen unseren beiden Garageneinfahrten eine Fläche die nicht markiert wurde auf der bisher immer Autos parken durften. Es gibt dort auch kein Halteverbotsschild. An anderen Flächen ohne Markierungstreifen zwischen den Einfahrten gibt es Halteverbotsschilder. Jetzt habe ich an oben genannter Stelle vor unserem Haus ein Knöllchen über 10 Euro bekommen [trotz Anwohnerparkausweis an der Scheibe). Ist das so richtig in NRW oder kann ich mich dagegen wehren mit Aussicht auf Erfolg? Die Politesse meinte sie hätten vor 1 Woche von oberster Stelle die Anweisung bekommen alle zu verwahnen die außerhalb der markierten Flächen parken. Es gibt an der Straße aber kein Schild das darauf hinweist. Nur ein Schild worauf steht 3 Std. parken mit Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis.