Ich wohne in einem Mehrparteienhaus wo jeder (hauptsächlich Studenten) im einem Einzelapartment wohnt. Das Haus gehört ca. 80% einem Eigentümer. Da wir nicht ausreichend Platz in unserem Apartment haben, steht uns ein großer Keller zum Waschen und Trocknen die Wäsche zur Verfügung. Daneben ist ebenfalls ein Abstellraum für die Fahrräder. Das Haus hat eine Schließanlage und die Kellertür ist somit durch Wohnungsschlüssel ausschließlich für die Hausbewohner zugänglich.

Seit einiger Zeit werden ständig im Keller Sachen verschwunden; von teuren Klamotten bis Wäscheständer und Fahrradzubehöre. Letzte Woche wurde mein Fahrrad im Wert von 400 gestohlen obwohl das angeschlossen war. Der Dieb ist bestimmt einer von den Hausbewohnern. Der Vermieter wurde mehrfach darauf angesprochen. Der unternimmt aber gar nichts dagegen. Die Polizei kann auch nichts Vieles machen, denn der Diebstahl geschieht innerhalb des Gebäudes.

Meine Frage wäre nun: steht uns mietrechtlich dem Vermieter gegenüber was zu? Ist er eigentlich nicht verpflichtet die Gegenstände der Mieter, die sich im gemeinsame Räume wie im Keller befinden müssen, vor Diebstahl zu schützen? Hätte er bespielerweise eine Überwachungskamera im Keller installiert, hätte man alles vermeiden können.