Es gibt keine allgemeingültigen Fristen.

Je nach Einzelfall, Fachrichtung des Gutachtens und auch Verfügbarkeit der Gutachter kann die Erstellung eines Gutachtens unterschiedlich Zeit in Anspruch nehmen.

Wie sich die Situation in Ihrem konkreten Fall gestaltet, können Sie nur bei Ihrem zuständigen erfragen.

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Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine ältere Heizanlage handelt.

Da hat man früher statt einer absperrbaren Rücklaufverschraubung schon mal ein einfaches Ventil eingesetzt, das muss beim Heizbetrieb geöffnet sein, dient dann nur dazu, wenn der Heizkörper mal von der Wand abgenommen wird zum absperren der Leitung damit man nicht die ganze Anlage leer laufen lassen muss.

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