Hallo,

Wir haben in unsere Wohnung ein Kamin, den wir über Winter gerne nutzen würden. Ausprobiert haben wir ihn auch, nur ist der Ausgang höchstwahrscheinlich verstopft.

Im Mietvertrag steht jetzt auch nichts von einem Kamin bzw. Ofen, bzw. im Mietvertrag ist eine Verpflichtung des Mieters aufgeführt sich im Rahmen von Schönheitsreparaturen um die Instandhaltung u.a. von "Heizkörper einschließlich Heizrohre" zu kümmern.

Nach einem Anruf beim Vermieter hieß es, wir müssten uns selbst drum kümmern und bezahlen wenn wir einen Schornsteinfeger kommen lassen.

Müssen wir den jetzt selbst bezahlen oder können wir die Rechnung zum Vermieter schicken? Im Grunde gehört er doch eigentlich dem Vermieter, da wir ihn nicht eingebaut haben...?!

Danke schonmal für Eure Antworten!