Guten Morgen zusammen,

da ich nächstes Jahr mein Referendariat Beginne (in NRW; Schulform Berufskolleg) wollte ich mal nachfragen, ob man auch direkt nach dem Ref (bei Übernahme) auch das volle Gehalt erhält? Da ich jetzt öfter gelesen habe, dass man auch noch (glaube 2 Jahre) nach Ref weiterhin "nur" verbeamtet auf Widerruf bleibt, kam mir diese Frage auf.

Ich freue mich auf Antworten

Liebe Grüße