Guten Tag,

meine Frage lautet ob der Vermieter für die Beleuchtung der Kellerräume verantwortlich ist? Mein Opa hat vor langer Zeit eine Wohnung gemietet, wo bei Einzug noch Beleuchtung sowie eine Steckdose im Keller vorhanden waren. Beides wurde aber über die Jahre entfernt und seitdem nicht ersetzt. Mein Opa schwirrt also seit Jahren mit einer Taschenlampe in seinem Keller herum. Ist der Vermieter nun verpflichtet neues Kellerlicht einbauen zu lassen? Und kann der Vermieter dafür haftbar gemacht werden, angenommen mein Opa sollte in seinem unbeleuchteten Keller stürzen?

Vielen Dank schonmal!