Also das sehe ich anders. Bei meiner aktuellen Lieferung stand seitens Lieferant extra in den Lieferbedingungen, dass eben eben keine Vollmachten gelten. Diese gelten in solchen Fällen nur, wenn es sich bei dem Empfänger um jemanden handelt, der einen Vollmund hat - wie zb. bei einem Behinderten.

Ich weiß zwar nicht wie es in der Praxis ist. Sicherlich gibt es den einen oder anderen Paketzusteller/Postboten, der es lockerer nimmt. Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen. Ich denke so etwas könnte auch ein Kündigungsgrund sein, falls es heraus kommt.

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