Alles, was DU während der Arbeitszeit und im Betrieb anfertigst, darf von Deinem Arbeitgeber verwertet werden. Du kannst, wenn Deine Tabelle die Arbeit erleichtert, höchstens nach einem Bonus fragen.
§§ 69aff. UrhG
... Rechte an Programmierungen, die in einem Arbeitsverhältnisses erstellt werden, gehen auf den Arbeitgeber über
Edit sagt gerade, dass Du ja in der Schweiz lebst... Such doch mal nach entsprechenden Gesetzen in der Schweiz