Hallo liebe Community

Ich bin 20 Jahre alt und lebe in München und wurde heute Nacht mit einer sehr geringen Menge Cannabis (geschätzt höchstens 0,25 Gramm) erwischt und vorläufig festgenommen. Ich hatte zuvor noch nie etwas mit der Polizei zu tun, also ist es mein Erstvergehen. Da ich in Bayern lebe und dort eher "die härtere Schiene gefahren wird" hätte ich einige Fragen bezüglich des weiteren Verfahrens, die mir heute Nacht niemand so genau beantworten konnte/wollte. kann das Verfahren wegen dieser lächerlichen Menge fallen gelassen werden? muss ich vor das Gericht? kann ich eine Vorstrafe deswegen bekommen? wie sieht es aus von wegen polizeilicher Vormerkung, bin ich für immer angeschwärzt? was ist die mögliche Höchststrafe für mein Vergehen? Ich danke euch vielmals!