Zunächst ist wichtig zu erwähnen, dass §218 StGB mehr als nur die Abtreibung unter Strafe stellt. § 218 StGB straft jedes Einwirken auf das ungeborene Kind, das zum Abstreben dessen innerhalb, oder außerhalb des Mutterleibs führt.

Die Abtreibung kann ihm Rahmen des §218 a StGB u.U. legalisiert. Um dies einzuschätzen ist folgendes zubeachten.

1. Eine Schwangerschaft wird zu einem menschlichen Leben führen. Daher hat der Fötus/ nasciturus bereits einen gewissen Schutz aus Art. 1 GG zu erfahren. Dieser Schutz nimmt an Intensität mit dem Fortschritt der Schwangerschaft an.

2. Die Mutter hat ein Recht darauf über ihren Körper und ihre Lebensgestaltung zuverfügen aus Art. 2 GG.

Diese muss nun in Einklang gebracht werden.

Dabei ergebn sich drei Phasen.

Zunächst ist zu Beginn der Schwangerschaft der Schutz der dem nasciturus zu steht noch gering. Dem steht die Selbstbestimmung der Mutter entgegen. Diese hat hier ihre volle Stärke. Hier sollte der Mutter freistehen eine Abtreibung an sich vornehmen zu lassen.

Mit voranschreiten der Schwangerschaft wächst jedoch der dem nasciturus zustehende Schutz an. Gleichzeitig nimmt der Schutz der Mutter ab, da sie durch ihre Untätigkeit dies geschehen lässt. In dieser Phase sollte eine Abtreibung straffrei sein, wenn es der Mutter nicht zuzumuten ist eine schnellere Entscheidung zu treffen (z.B. Fälle in denen die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung oder Inzest stammt.)

In der letzten Phase ist der nasciturus nun soweit herangewachsen, dass er einen starken Schutz verdient. Gleichzeitig hat die Mutter eine ausreichende Zeit gehabt um eine Entscheidung zu treffen. Hier sollte eine Abteilung grds. Illegal sein. Dabei muss es jedoch auch in diesem Zeitraum erlaubt sein eine Abtreibung durchzuführen, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und eine Alternative nicht besteht oder nicht zumutbar ist. Dies folgt schlichtweg daraus, dass in diesem Fall der Gesetzgeber nicht die Entscheidung treffen darf welches der beiden Leben mehr Wert hat. Dies würde den "Verlierer" in Art. 1 I GG verletzen. Die Entscheidung, ob die Mutter ihr Leben opfert, damit ihr Kind potentiell überlebt kann ihr nicht abgenommen werden.

Was die Dauer dieser drei Phasen angeht halte ich die Orientierung an den Trimestern für sinnvoll. Dabei habe ich aber nur bedingtes Wissen über die biologischen Hintergründe und halte auch eine andere Einteilung für vertretbar.

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