Ich war bei der Anwältin, die meine Mutter zu Zwangsvollstreckung von Unterhaltsrückständen aus meinem Unterhaltsanspruch eingeklagt hat. Da ich mit meiner Mutter seit 6 Monaten auf Kriegsfuß lebe, weil sie mich nur benutzt und belogen hat, hat meine Mutter die Anwältin kurz nach meinem 18. Geburtstag angewiesen, mir keinerlei Auskunft zu erteilen. Ich lernte vor einigen Monaten meinen Vater kennen, der ganz anders wie beschrieben, komplett fürsorglich und liebevoll ist. Seine Frau und der Rest der Familie haben mir sehr geholfen und ich darf jetzt bei einer Tante unentgeltlich wohnen. Mein Vater kann mich finanziell nicht sehr gut unterstützen weil er bis fast auf`s Existenzminimum gepfändet wird. Ich werde in auf keinen Fall verklagen. Kann ich die Zwangsvollstreckung einstellen lassen, weil ich meinen laufenden Unterhalt möchte? Was ist vorrangig Rückstände oder laufender Unterhalt, Denn die Rückstände kassiert meine Mutter und ich gehe leer aus.