Hallo,
mich würde interessieren ob sich hier jemand mit den genauen Bestimmungendwe Sprachnachweise nach GeR auskennt..
Meine Frage: Ich habe auf einem Gymnasium von der 6. bis einschließlich 10. Klasse Französisch belegt.. Erfülle ich damit nun automatisch die Voraussetzungen für B1? Dies wird nämlich für mein Studium verlangt.
Das merkwürdige ist: bei Englisch (5. bis einschließlich 12. klasse (G8) mit mündlicher Abiturprüfung) und bei Russisch (10. - 12.1) steht B1 / B2 in Klammern obwohl ich Russisch ja viel kürzer belegt habe als Englisch und Französisch (habe auch weder in englisch noch in Russisch ein Zertifikat o. ä. erworben). Bei Französisch steht auf dem Zeugnis einfach nur 6.-10. Klasse.
Ich habe auch bereits schon eine Mail an die entsprechend zuständigen an die Uni geschrieben wo ich aber mit Glück frühestens in 2 Wochen erst mit ne Antwort rechnen kann -.-
Erhoffe mir hier schon mal eine Antwort um mich notfalls schon mal in einem Vhs Kurs für Französisch anzumelden.
Danke für antworten!
LG :)