Moin Moin,

ich habe heute erfahren, dass ich einen "3. Versuch" vergeigt habe. Diese Prüfung besteht aus 2 Teilen und bei mir wurde ein Zweitprüfer bestellt(weil dieses in der Prüfungsordnung so vorgeschrieben ist).

Ein paar Tage nach dem Klausurtermin habe ich den ersten Teil wiederbekommen und festgestellt, dass der Zweitprüfer keine Korrektur vorgenommen hat. Jedenfalls war von diesem keine Unterschrift zu sehen.

Da ich nunmal im 3. Versuch bin, habe ich dieses gegenüber dem Prüfungsamt umgehend gerügt.

Es kam keine Reaktion.

Heute habe ich das Gesamtergebnis bekommen und habe leider nicht bestanden. Würde sich an dieser Stelle ein Widerspruch lohnen, bzw. müsste die Prüfung dann nicht nochmal wiederholt werden, also ein " 4.Versuch" ?

LG Seestadt151990