Im Hinterhof eines Mehrfamilienwohnhauses befinden sich 10 Garagen, die teils von den Mietern als Autostellplatz, teils aber auch von einem benachbarten Handwerksbetrieb als Lager genutzt wird.

Das geräuschvolle Be- und Entladung der Betriebsfahrzeuge findet mit Verweis auf die Ruhezeiten für Gewerbe morgens um 6 Uhr statt und mir stellt sich die Frage, ob eine solche Nutzung der Garage, zumal in einem Wohngebiet, überhaupt zulässig ist?