Ist die gewerbliche Nutzung einer Hinterhofgarage durch einen Handwerksbetrieb statthaft?
Im Hinterhof eines Mehrfamilienwohnhauses befinden sich 10 Garagen, die teils von den Mietern als Autostellplatz, teils aber auch von einem benachbarten Handwerksbetrieb als Lager genutzt wird.
Das geräuschvolle Be- und Entladung der Betriebsfahrzeuge findet mit Verweis auf die Ruhezeiten für Gewerbe morgens um 6 Uhr statt und mir stellt sich die Frage, ob eine solche Nutzung der Garage, zumal in einem Wohngebiet, überhaupt zulässig ist?
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