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Die Großtierhaltung ist in reinen Wohngebieten in aller Regel untersagt. In Außenbereichen ist es darüber hinaus erforderlich, eine Erlaubnis einzuholen, möchte man eine Stallung bauen.
Quelle:
https://www.juraforum.de/news/private-pferdehaltung-welche-gesetzlichen-vorschriften-gelten_248084#:~:text=Die%20Großtierhaltung%20ist%20in%20reinen,einmal%20einige%20Amtsgänge%20erledigt%20werden.