Ich wollte Bafög beantragen und habe festgestellt, dass dem mein Sparvermögen (über 7500 €) im Wege steht. Nun war es schon immer mein Traum, einen eigenen Flügel (Salonflügel, der in gut in die Wohnung passt) zu besitzen, bisher hielt ich diese Investition als Student für sehr unvernünftig. Aber siehe da: § 27 BAföG sagt aus, dass "Haushaltsgegenstände" nicht als Vermögen angegeben werden müssen. Musikinstrumente zählen als Haushaltsgegenstände, v.a. wenn sie tatsächlich regelmäßig genutzt werden, was ich nur zu gerne tun würde! Ich habe vor einen solchen Flügel für ca. 11000 € zu kaufen, dann bekäme ich eigentlich Bafög, da mein Vermögen dann gering genug ist. Sonst hätte ich keinen Flügel und müsste obendrein noch selbstständig das Studium finanzieren. Also eigentlich keine Frage, es wäre sehr wirtschaftlich, den Flügel zu kaufen und nach einiger Zeit (9 Monate später) den Bafög-Antrag zu stellen. Zu schön um wahr zu sein? ich suche tatsächlich gerade irgendeinen Fehler, vllt kann mich jemand bestätigen oder widerlegen. Danke!
Ist ein Flügel (Klavier) ein Haushaltsgegenstand (daher unberücksichtigt) in der Vermögensberechnung für BAföG?
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