Hallo,

bei uns auf Arbeit ist es aktuell Mode, einmal in der Woche nach der Mittelschicht (bis 22Uhr + 1h Fahrweg) gleich wieder in der Frühschicht (beginn 06Uhr + 1h Fahrweg) weiter zu Arbeiten. Das die gesetzliche Ruhezeit 11h beträgt (bis auf paar Ausnahmen) ist mir bekannt aber kann mein Arbeitgeber mir das auch schriftlich anweisen / muss ich das dann machen ???

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.