Hallo, ich habe eine Vollstreckungsankündigung von der Kreiskasse bekommen, jedoch stören mich die Reisekosten. Muss ich die bezahlen?
Hallo, ich habe eine Vollstreckungsankündigung von der Kreiskasse bekommen. Zu schuldende beträge , alles richtig, Rundfunkbeitrag nicht bezahlt. Jedoch sind Reisekosten in Höhe von 29 € gem. § 11 VKO und §12 VKO darin aufgeführt da der Brief von einem Vollzugsbeamten zugestellt wurde und nicht einfach per Post. Muss ich die Reisekosten auch bezahlen da ja eigentlich eine VollstreckungsANKÜNDIGUNG kosten für den Schuldner vermeiden soll. Ferner wurde mir diese Ankündigung im Abstand von einem Monat 2 mal zugestell und es sind nun 58€ Reisekosten. Sieht für mich etwas nach Geld verdienen zugunsten der Kreiskasse aus.
Antworten nach dem Motto du mußt bezahlen sind nicht erwünscht. Es geht darum ob es Rechtens ist so zu Verfahren.Im übrigem Verfahre ich immer so mit dem Beitragsservice, ehemals GEZ. Meine Art von Protest. Bitte nur Antworten auf meine konkrete Frage.