Antwort
"Zur GSG 9 können Sie sich bewerben,
wenn Sie die Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin/zum
Polizeivollzugsbeamten in der Laufbahn des mittleren
oder gehobenen Dienstes bei der Bundespolizei erfolgreich abgeschlossen
haben. Selbstverständlich erfüllen Sie die Voraussetzungen auch,
wenn die Ausbildung beim Bundeskriminalamt oder den Polizeien der
Länder erfolgte."
http://www.gsg9.de/GSG9_Flyer.pdf