Kündigung des mietvertrages zum 15, eines monats

Hallo, haben am 10.07.2014 einen neuen Mietvertrag unterschreiben für den 15.10.2014. da unser neuer Vermieter uns sagte das wenn wir heute noch unsere Kündigung abgeben das Frist gerecht wäre. Haben dann auch am gleichen Tag die Kündigung bei unserem alten Mieter abgegeben, nach ein paar Tagen kam die Kündigungsbestädikung von dem alten Vermieter, aber erst zum 31.10. da er meinte das es nicht frist gerecht war. Habe dann bei meinem neuen Vermieter angerufen um Ihm das mit zu teilen und zu fragen ob wir dann den neuen Mietvertrag erst zum 31.10. machen könnten. der sagte mir aber das es nicht stimmen würde das es frist gerecht wäre, er hat mir dann in Facebook diese nachricht geschreiben : Wichtige Vorschrift:

§ 573 c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

wer hat denn jetzt recht von beiden?? Ist die Kündigung doch rechtens gewesen? Auser dem will meine jetzige Vermieterin mir verbieten Nachmieter zum 15.10 zu suchen darf sie das? Es hat sich sogar jemand die wohnung angeschaut der die nummer von mir hatte aber die Vermieterin sagte erst zum 1.11 darf sie das? Ich drau mich kaum noch aus dem haus aus angst der alten zu begegnen da sie mich das letzte mal so angeschrien hat wegen den nachmieter, das ich keine suchen darf.. Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?

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ok, danke für die Antworten! und was ist hier mit gemeint? Kann mir das vielleicht auch jemand erklären? ^^ (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig Weil dann könnte ich es meinem neuen Vermieter erklären :-D ja rein könnte ich jetzt schon steht schon leer und am 15.09. bekommt er von mir die Kaution dann kann ich da schon alles machen.

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Nagellackentferner hab ich da, hab mich nur nicht getraut bei ihr drauf zu machen.. Hab es mit schrubben und seife schon gut ab bekommen. Aber den rest versuch ich heute abend in der Wanne nochmal :-) oder doch lieber jetzt mit Nagellackentferner jetzt schon?

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wenn es garnicht mehr geht würde ich die Schule weckseln oder erst mal klasse.. haben damals ach einen jungen in die klasse bekommen der gemobbt wurde und bei uns in der klasse freune fand

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klar gibt es auch sowas^^ Ich kenne da auch eine Frau aus dem dorf, der Mann verdient gut und sie gibt es aus :-D haben auch keine Kinder..

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im grunde ist es ne psychische krankheit, leider gibt es auch genug kinder und jugendliche die es Cool finden, aber auch dann sollten die hilfe bekommen, weil die nicht mehr ganz richtig ticken.. man kann wegkommen.. die psychisch kranken machen es, um ihren "druck" (den inneren schmerz) luft zu lassen, sie fühlen sich dann besser für den moment.. man brauch einfach nur ne "ablenkung".. ein verein oder so, wo du regelmäßig bist.. ich zb bin in eine Wg gezogen zu einem kollegen, ziemliche ablenkung und der scham er könne mich erwischen, hält mich ab... und wie oft ich manchmal möchte, dieser drang ist groß, aber daduch das ich auch ne Katze habe die mich auf trab hält und mein Mitbewohner usw, komme ich nicht dazu. ich werde abbelenkt!!

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Die Pille wie in gewohnter Weise nehmen, (schützen!, um ganz sicher zu sein, besser bleiben lassen)eine Zwischenblutung kann eintreten, muß aber nicht sein, aber Packung bis zum Ende einnehmen. Erst bei der nächsten bist Du wieder geschützt./Steht auch im Beipackzettel drin.-- (Tipp: Handy zur Erinnerung klingeln lassen -zu einer bestimmten Uhrzeit)

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