Muss eine Proformarechnung in Buchhaltung storniert werden, wenn der Kunde nicht zahlt? Oder kann die einfach so stehen bleiben ohne Konsequenzen für die Besteuerung des Rechnungsausstellers? Rechtlich gesehen hat eine Proformarechnung der Charakter einer Auftragsbestätigung und dient z.B. der Vorkasse-Bezahlung.