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Schwäne dürfen vom 1.11. bis 20. 2. in jedem Jahr, aber nur vom zuständigen Pachtjäger, oder von diesem, beauftragte Gastjäger, geschossen werden. Nicht in allen Bundesländern dürfen Schwäne geschossen werden. Für eine nichtbefugte Person, gibt es die Strafe der Wilderei. Leider ist das Bundesjagdgesetz aus dem Jahr 1934 und so gut wie nicht novelliert. Die Natur braucht keine Jäger die aus ihrem Hobby heraus, TÖTEN. Informiert Euch zu diesem Thema unter " Natur ohne Jagd ".