Hallo bin im Besitz der Führerscheinklassen B/M/L/T/S und habe vor kurzem einen Roller der mit 25 km/h in der TÜV Prüfbeschreibung eingetragen ist so "umfunktioniert" das er jetzt 50 km/h fährt. Muss ich die Prüfbescheinigung jetzt umschreiben lassen oder reicht es das in den Versicherungspapieren für das Kennzeichen er als 45er eingetragen ist?