Der Fall lautet:

Oma Klara bestellt im Versandhaus eine neue Schlafdecke. Das Versandhaus liefert, aber Klara ist gerade beim Friseur. Der Versand kommt ein zweites Mal und wieder ist Oma nicht zu Hause. Einige Tage später bekommt Klara vom Versandhaus einen Anruf, indem ihr mitgeteilt wird, dass sie keinen Anspruch mehr auf Vertragserfüllung habe, denn der Lieferservice habe sie zwei Mal aufgesucht. Beurteilen Sie begründet, welcher der Vertragspartner im Recht ist.

Kann mir irgendjemand weiterhelfen? Die Lösung wird in 4 Fragen unterteilt verlangt und ich komme einfach nicht weiter.

1. Frage: Kam ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande?

2. Frage: Wurden alle Pflichten der Vertragspartner laut 433 BGB erfüllt?

3. Frage: Liegt überhaupt ein Sachmangel und wenn ja, welcher Art nach 434 BGB vor?

4. Frage: Welche Rechte hat die Käuferin Oma Klara nach 439 BGB?

Danke an jeden der helfen kann!!!