Hallo zusammen, ganz die passende Antwort hab ich aus den bereits bestehenden Fragen hier noch nicht finden können leider. Es ist ja bekannt dass Bußgelder bei verspäteter Wohnortummeldungen entstehen. Wie sieht das bei vorzeitiger Ummeldung aus? Also ich weiß, dass man sich theoretisch erst ab Umzug ummelden darf. Aber kann es irgendwie nachgewiesen werden wenn man sich 3-4 Wochen ca. zu früh ummeldet und dann geahndet werden in irgendeiner Art? LG