Hallo ssylvii,

wahrscheinlich hast Du schon eine Antwort und vielleicht eine Lösung Deines Problems - wäre zauberhaft, darüber hier mehr zu erfahren, denn es könnte anderen sehr hilfreich werden.

Ich versuche mal wenigstens einen Teil aufzuklären:

Die Gastherme läuft nicht einfach volle Pulle oder auf einer Temperatur, die man an der Therme vorgibt sondern (vermeintlich) bedarfsgesteuert durch das Wandthermostatgerät im "Führungsraum".

Das Problem dieser Konstellation ist die Frage welcher Raum ist geeignet als Führungsraum? Dazu gibt es in der Installationsanleitung der Heizung ein Kapitel mit Hinweisen, die wahrscheinlich auch so gut es möglich war befolgt wurden.

Als Führungsraum nimmt man immer den Raum, der möglichst gleichzeitig der wärmste oder einer der wärmsten sein soll, viel im geheizten Zustand genutzt wird und möglichst wenig Fremdeinflüssen ausgesetzt ist wie z.B. dauernd geöffnete Fenster (oft in Schlafzimmern) Zusatzwärme aus anderen Quellen (Küche durch Kochen und Backen oder Bad durch heiß Duschen/Baden) oder starke Sonneneinstrahlung.

All diese Einflüsse bringen die Heizung dazu zuviel oder zu wenig zu heizen, wenn das Wandthermostatelement ihnen ausgesetzt ist.

Es sollte an einem Platz hängen, der möglichst ungestört ein repräsentatives Bild des Wärmebedarfs in der Wohnung ergibt.

Als meine Gas-Etagenheizung eingebaut wurde habe ich die Unterlagen gelesen bevor die Handwerker Tatsachen geschaffen hatten und darum gebeten daß bei mir das Wandthermostatgerät im Flur in der Mitte der Wohnung angebracht wird.

Dies zog nach sich daß dort auch ein Heizkörper installiert werden mußte, denn wenn die Heizung heizen kann soviel es geht und davon doch keine Wärme beim Wandthermostat ankommt, dann ist der Sinn nicht erfüllt.

Es ist sogar so, daß im Führungsraum der Heizkörper ganz aufgedreht sein sollte (als einziger), damit die Therme vom Erfolg ihrer Aufheizbemühungen auch erfährt und den Prozess kurz vor Erreichen der Zieltemperatur drosselt und bei fehlendem Wärmebedarf ins Standby zurückfällt.

Wenn man das weiß dann kann man auch ein Ventil an den Heizkörper im Führungsraum schrauben und diesen in Ausnahmefällen wie hohem Wärmebedarf in einem anderen Raum auch mal drosseln (zeitweise und bewußt und mit der Konsequenz daß man vielleicht dann etwas Energie verschwendet).

Bei Dir wurde die Vorschrift den HK im Führungsraum nicht zu drosseln in bevormundender Weise und voll konsequent so umgesetzt, daß das Thermostatventil weg gelassen wurde.

Das ist nicht schön und führt zu sinnloser Energieverschwendung wenn die Nutzung des Führungsraumes und anderer Räume eben nicht so ist, wie gedacht.

Es müßte eigentlich einfach sein, den Heizkörper über das kleine Ventil im Rücklauf zu drosseln, um dies zu korrigieren.

Das Anschrauben eines Thermostatventils sehe als schwieriger an als Peppie85.

Es ist wahrscheinlich nötig das Wasser abzulassen und da richtig an dem Heizkörper rum zu klempnern. Ich kann mich aber auch täuschen - das Bild hilft mir da nicht genug um alle Details zu erkennen.

Aber Zudrehen (fast zu - so, daß der Heizkörper noch ein wenig Wärme abgibt aber im unteren Bereich deutlich kühler ist, als oben) müßte eine gute Kompromißlösung ergeben, die leicht und ohne Risiko und Klempner-Einsatz hinzubekommen ist.

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Da eine starke Aufladung aber auch den ganzen tag lang die Wohnung heizt, obwohl vielleicht die Sonne reinscheint und niemand zu Haues ist, ist eine stärkere Aufladung zwar vielleicht sinnvoll aber zu stark darf sie eben auch nicht sein. In diese Abstimmung wird oft nur einmal bei der Installation der Anlage eine kleine Menge Zeit investiert und sie ist oft mangelhaft und stark verbesserungsfähig.

Eigentlich müßte bei jeder Tarifpreisänderung eine Überprüfung dieser Einstellung stattfinden, um sich dem daraus errechenbaren Optimum anzunähern.

Es ist auch sehr sinnvoll sich mit Undichtigkeiten an Fenstern und Türen und der Isolierung der Böden Wände und Decken zu beschäftigen - neben dem eigenen Heizverhalten liegen darin große Einsparpotentiale.

Ebenso macht es Sinn, zu klären, ob nachts sämtlicher Strom zum Nacht-Tariv abgerechnet wird oder ob nur die Nachtspeicheröfen am Nachtstromzähler hängen - vielleicht kann da auch etwas geändert werden und die Spülmaschine, Waschmaschine und das Baden und Duschen können nachts zum Nacht-Tariv günstiger erfolgen. Es ist ungewöhnlich, mit Nachtspeicheröfen einen höheren Tagstromverbrauch zu haben als den Nachtstromverbrauch, denn die Heizung konsumiert in der Regel mehr als zwei Drittel des gesamten Verbrauches.

Mit Zettel und Noitizblock oder der Handykamera bewaffnet öfter mal zum Zähler zu gehen und den Verbrauch zu kontrollieren, kann sehr aufschlußreich sein - ggf. dabei auch mal Experimente mit ausgeschalteten oder ausgesteckten Geräten machen, um festzustellen was wirklich den Verbrauch verursacht.

Falsch eingestellte Nachtspeicher oder defekte Fühler, verstellte Zeitsteuerungen und falsche Bedienung können einem Löcher ins Portemonnaie reißen, die drei Stellen zu groß für den Nachschub in Form von Lohn sind (übers Jahr gerechnet).

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Deine Frage nach Haftung könnte zur Klärung vieler in diesem Zusammenhang möglicher Haftungsfragen führen - zum Beispiel haftest Du für Schäden die durch Deinen nicht sachgerechten Umgang mit Heizgeräten entstehen - falls Du zum Beispiel mit einer brennbaren Decke die Nachtspeicheröfen abdeckst, um abends mehr nutzbare Restwärme im Speicher zu haben und die Decke fängt Feuer und die Wohnung brennt aus. Oder Du stellst einen brennbaren Gegenstand in größerer Nähe vor eine Strahlungsheizung, als es der Mindestabstand erlaubt und die Bude fackelt ab. Der Vermieter haftet zum Beispiel falls er die Nachtspeicheröfen nicht in gewissen Abständen von Fachleuten auf ihre sichere Funktion und die Einhaltung auch neuer Vorschriften prüfen ließ im Brandfall. In allen anderen Fällen, die nicht mit Fahrlässigkeit, mutwilligem riskanten Handeln oder unterlassener Pflichtausübung zu tun haben sollte normalerweise die Gebäudeversicherung oder eine Haftpflichtversicherung haften, falls vorhanden und nichts im Kleingedruckten dem entgegen steht haften.

Aber vielleicht meinst Du, ob man nicht den Vermieter für überhöhte Heizenergiekosten in die Haftung ziehen könnte - dies ist unter Umständen möglich.

Der Aufwand dafür ist aber hoch und Du solltest Dich über das Thema erst mal informieren und parallel recherchieren, über was man mit dem Vermieter einmal sinnvollerweise ein Gespräch führt, bevor man mit dem Holzhammer Geld von ihm fordert.

Als allererstes würde ich mal ein paar Fakten sammeln und ein Beschwerdeschreiben an den Vermieter senden in dem die Zustände geschildert werden, unter denen Du als Mieter leidest und die Verbesserung sinnvoll, angebracht, erforderlich oder zwingend notwendig erscheinen lassen.

Dabei könnten zum Beispiel der Zustand von Fenstern und Türen, die erreichten Temperaturen in den verschiedenen Räumen, die dadurch verursachten Verbräuche und ihre Kosten, die Qualität und Regelbarkeit der Heizungen (Außentemperaturgesteuert oder nicht? Raumthermostat vorhanden? Raumthermostat programmierbar? Speichervermögen und Isolierung ausreichend oder immer morgens warm und abends kalt ?), Die Qualität der Isolierung der Böden, wände und Decken, die Qualität der Warmwassererzeuger etc. zur Sprache gelangen und es sollte immer signalisiert werden, daß man sich informiert und auf seine Rechte pocht, aber vor Allem zunächst auch sehr freundlich und verhandlungsbereit und für eine Lösung in Güte offen ist.

Dabei ist es gut sich ein wenig über technische und rechtliche Fragen zu informieren aber das Thema ist so umfangreich und kompliziert, daß ein professioneller Energieberater beauftragt werden sollte - das müßte der Vermieter für das ganze Gebäude tun - er bekommt unter Umständen den größten Teil der Kosten vom Staat oder auch von seinen Mietern zurück - will er das nicht, dann sollte man sich auch darüber informieren, ob es Sinn macht, das selbst für seine Wohnung zu tun.

Das Thema ist in Bewegung und neue Gesetze werden den Vermieter um so mehr in die Verantwortung für die CO-2 Abgaben, die einen Teil der Energiekosten ausmachen, nehmen, je schlechter sein Gebäude in den Energieverbrauchsrelevanten Aspekten da steht. Dies wird Druck erzeugen, etwas zu modernisieren.

Modernisierungen können aber auch die Miete erhöhen und im günstigsten Fall stellen sie eine sinnvolle Investition dar, die unterm Strich spart - im ungünstigeren Fall erhöhen sie die Miete viel stärker als die Einsparungen tatsächlich sparen.

Dies in sinnvolle Wege zu bringen ist die Aufgabe eines Energieberaters.

Ein paar technische Überlegungen: Was man mit wenig Aufwand verbessern kann sollte zuerst unbedingt gemacht werden: Wenn z.B. Fenster und Türen undicht sind, dann reichen oft ein paar Einstellarbeiten und neue Dichtungen - vielleicht auch eine Holzleiste zur Verkleinerung großer Spalte, und unten an den Türen notfalls Bürstendichtungen, falls was besseres nicht geht. Viele Firmen wollen gleich alles rausreißen und neu machen aber man kann vieles auch selbst einfach stark verbessern oder einen vernünftigen Tischler finden der dies tut.

Hinter Nachtspeicheröfen kann eine reflektierende Isolierung sinnvoll sein.

Wenn der Platz zum Anbringen dort reicht, kann mit einer mehrschichtigen Isolierung viel erreicht werden: Es gibt Aluminium-kaschiertes Papier auf Rollen (wie in der Schokolkadenpackung zu finden) - mehrere Schichten davon übereinander isolieren bei weniger als ein mm Dicke schon ganz gut.

Wenn die Wirkung verbessert werden soll, können dünne Schichten aus Polyethylenschaumfolie oder Styropor im Wechsel dazwischen. Für eine Brandschutzoberfläche zum Nachtspeicherofen hin bietet sich eine dünne 'Klimaplatte' aus CaSio2 als Luxuslösung an - es geht aber auch Rigips.

Die Isolation der Öfen ist aus Haftungsgründen nicht selbst zu machen und es wird auch schwierig bis unmöglich, jemanden zu finden, der diese an und für sich technisch sehr sinnvolle Maßnahme durchführt - der unkontrollierte Verlust der gespeicherten Wärme läßt sich mit modernen Materialien nämlich sehr stark reduzieren ( Vakuum-Panele von unter 2 cm Dicke können über 30cm Glaswolle oder ähnliches in der Isolierwirkung schlagen - der Ofen wäre wie eine Thermos-Flasche ).

Mit Strom betreibt man heutzutage normalerweise Wärmepumpen, um zu heizen: sie holen auf ein Teil verbrauchten Strom, der in Wärme umgewandelt wird ein bis vier Teile weitere Wärme aus der Umgebung draußen (pumpen die Wärme rein).

In einer Mietwohnung kämen als Einzellösung Klimaanlagenähnliche Geräte in Frage, die aber technisch nicht so ganz das Optimum sind: Sie holen die Wärme aus der Luft draußen - dazu kommt ein Kasten mit einem Kühler (Verdamfer) auf Terrasse, Balkon, Dach oder an die Außenwand, in dem ein großer Ventilator läuft.

Drinnen hätte man dann einen Kompressor und einen Wärmetauscher der den Raum erwärmt. Im ungünstigen Fall ist das sowohl für die Nachbarn draußen laut als auch drinnen und wenn es draußen sehr kalt wird sinkt die Leistung und der Wirkungsgrad. Informieren ! Es kommt fast täglich neues auf den expandierenden Markt. Der Vermieter sollte bei so einer Lösung mindestens eng eingebunden sein und schriftlich zustimmen und den Mietvertrag ergänzen. Oder er investiert in so eine Lösung oder in eine bessere.

Leider spielen immer mehrere Akteure eine Rolle bei größeren und oft auch kleinen Veränderungen und die Koordinierung des Ablaufes ist schwierig - ein Energieberater kann auch dabei sinnvolle Wege aufzeigen.

Ich drücke jedenfalls beide Daumen - Es sollte im laufenden Jahr übrigens unbedingt schon irgend etwas geschehen - vielleicht erst mal klein selbst anfangen und dann parallel die größeren Brocken anschubsen.

Gruß Schraube642

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