Kabelenden zum Verklemmen sollten auf keinen Fall verzinnt werden. Aderendhülsen für den entspr. Querschnitt verwenden, dann sind Lüsterklemmen kein Problem. (wenn es gar nicht anders geht, ist unverzinnte Leitungen zu verklemmen immer noch besser als das Verklemmen von verzinnten Leitungen:)
Lot korrodiert schneller als Kupfer, was zu Übergangswiderständen führt und KAbelbrand durch Wärmeentwicklung zur Folge haben kann. Durch zu fest geschraubte Lüsterklemmen werden verzinnte Kabelenden zusätzlich noch eingeschert, was durch Querschnittsverengung ebenfalls zu Wärmeentwicklung führen kann.
Nach einschlägigen Vorschriften ist bei Anlagen bis 1000 V die Verwendung von Lüsterklemmen zulässig, wenn die Leitungen (bei feindrähtigen Adern) mit Aderendhülsen vesehen sind, die Lüsterklemmen für diesen Verwendungszweck vorgesehen sind, den passenden Querschnitt haben und die Schutzisolierung intakt ist. Weiß leider nicht genau wo das steht, aber in der DIN/ VDE 0100 wird man sicher fündig.
Die Sache des "Verbots" ist sicher eine was-wäre-wenn- Frage: Wenn was passiert, wer haftet dann? Aber da man ohne Elektrofachkraft für Installationen zu sein eh keine Leitungen verlegen darf, haftet man dann selbst und dann zahlt im Schadensfall eh keine Versicherung...
Ach ja: Bis 16A (Schuko ("normale" Steckdose) oder CEE 16A- Verbindungen) müssen Lüsterklemmen "handfest" angezogen werden, bei höheren Strömen mit einem definierten Drehmoment (->Tabelle nach DIN/ VDE).
Gruß, schrank