Hallo,

ich bin wegen einer Erkrankung seit mehreren Jahren erwerbsunfähig und beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Dieses Jahr bekam ich nun die Mitteilung von der Rentenkasse, dass ich bis zur Altersrente als erwerbsunfähig eingestuft bin (unbefristete Erwerbsminderung). Nun möchte ich Deutschland verlassen und mich für die nächsten Jahre (oder für immer) in Mittelamerika niederlassen. Ob und wie oft ich in der Zeit nach Deutschland zurückkehre ist noch offen. Aktuell habe ich ein Zimmer im Haus meiner Schwester gemietet und bin dort auch gemeldet. Das Zimmer würde ich weiterhin mieten. Ich möchte meinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten. Meine Schwester würde sich dann um die Post kümmern. Ich möchte in dem Zielland dann auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung/Dauervisa/Residencia beantragen.

Meine Fragen:

1) Bin ich verpflichtet den Auslandsaufenthalt der Meldebehörde mitzuteilen?

2) Kann oder muss ich meinen Aufenthaltsort als Nebenwohnsitz/Zweitwohnsitz anmelden?

3) Hat die Anmeldung des Zweitwohnsitz im Ausland Auswirkungen auf meine Erwerbsminderungsrente?

Danke für Ihre Hilfe