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Normalerweise nicht - ein Sachmangel liegt in diesem Fall meines Erachtens nach nicht vor. Soweit ich weiß, räumt MM seinen Kunden aber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ein, was euch zur Rückgabe berechtigen würde. Dass die Maschine schon in Betrieb genommen wurde, spielt dabei keine Rolle; ihr müsstet aber für die bisherige Nutzung einen angemessenen Ausgleich zahlen, der freilich schwer zu bestimmen ist.