Hallo zusammen,

ich bin aktuell komplett verwirrt, da ich privat so viele verschiedene Aussagen zu meiner Frage erhalten habe, daher hoffe ich hier auf Aufklärung 😅

Folgende Situation:

Kind 1: Mutterschutz und anschließend Elternzeit für 2 Jahre beantragt ab dem 29.03.23.

Jahr 1: Elterngeldbezug.

Jahr 2: kein Elterngeldbezug, dafür Teilzeitarbeit bis ca. Mai 2024.

Kind 2: angenommen Kind 2 käme VOR Ablauf des zweiten Elternzeitjahres, beispielsweise März 2024.

Wie würde dann das Elterngeld für Kind 2 berechnet?

Ich hoffe es ist verständlich erklärt.

Viele Grüße und vorab vielen Dank für Antworten