So urteilte das Gericht: Viele Versandhäuser bestehen darauf, dass bei einer Rücksendung von bestellten Waren eine Versandkostenpauschale zu zahlen ist. Diese Praxis ist laut Europäischem Gerichtshof nicht rechtens.

So urteilt das Gericht Und hier wurde entschieden: Nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie ist es – unter sehr besonderen Bedingungen – maximal rechtens, wenn der Kunde die Rücksendung selbst bezahlen muss. Denn weder gehört die so genannte Versandkostenpauschale zu den unmittelbar entstehenden Kosten für die Rücksendung, noch ist sie eindeutig vom Kauf selbst trennen. Deshalb jetzt die gute Nachricht für Verbraucher: Die Versandkostenpauschale zu berechnen ist bei einer Rücksendung der bestellten Ware unzulässig (Europäischer Gerichtshof Az.: C-511/08). Gruss Christiane

...zur Antwort