Ich wurde nicht informiert. Wir haben geteiltes Sorgerecht, somit auch geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auf Nachfrage sagte die Mutter, dass sie bei Ihrer Mutter (also der Oma des Kindes) Urlaub macht und den kleinen dort mit hin nimmt. Heute habe ich erfahren, dass Sie mit ihrem neuen Freund ins Ausland fliegt und das Kind bei der Oma hier in Deutschland bleibt. Die Großmutter ist allerdings psychisch krank und Depressiv. Meinen Info's zufolge muss bei einem geteilten Sorgerecht der Vater das Kind bekommen wenn die Mutter im Auslandsurlaub ist. Sehe ich das richig?

Gruß

Stephan