Ich habe mich im öffentlichen Dienst beworben und habe trotz Gleichstellung nach dem Schwerbehindertengesetz( GdB 40) eine Absage erhalten. Diese war zudem auch noch unbegründet. Jetzt sagte man mir ich solle dies nicht auf sich beruhen lassen, da das Gesetz auf meiner Seite ist. Ich habe mich natürlich mit diesem Gesetz befasst ( § 81 Abs.1 Satz9 SGB) und ersehe da tatsächlich Möglichkeiten diese Absage nicht hinnehmen zu müssen. Was meint ihr? Soll ich die Begründung bzw auch die Überdenkung der Entscheidung, da es ja auch weitere Möglichkeiten geben könnte wenn die Beschäftigungsquote es hergibt, zu fordern ?