Am 23.07.2015 lieferte ich ein Paket in eine Filiale ein und verschickte dieses mit versichertem Versand an den Empfänger. Inhalt: eine Uhr im Wert von 240 €. Einige Tage später ist das Paket immer noch nicht beim Empfänger angekommen und ich stellte einen Nachforschungsauftrag ( original Rechnung der Uhr war beigelegt).. Nach Unzähligem Nachfassen,wurde ich immer wieder vertröstet und nach gut 3 Monaten kam endlich eine Aussage, man hätte an meine Anschrift eine Stellungnahme verschickt, welche mir jetzt vorliegt. In dem Schreiben, welches wahrscheinlich ein proforma Schreiben ist, steht: >zu dem bereits angezeigten Transportschaden mit der Sendungsnummer .....teilen wir Ihnen mit, dass wir den geforderten Ersatzbetrag leider nicht regulieren können. Auf Basis des § 429, Abs. 1 HGB erstatten wir nur den Wert,den der Inhalt Ihres Paketes am Ort und Zeit der Einlieferung hatte .Die aktuelle Zeitwertberechnung weist aber für diesen Inhalt keinen materiellen Wert mehr aus. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir Ihnen nur das Paketentgelt erstatten können.< Was bitte soll das denn heissen? Also heisst es ja, dass mein Paket gefunden wurde und es beschädigt ist? Dann möchte ich bitte mein Paket wieder haben!! Nichts da..Also legte ich Widerspruch ein und verfasste erneut ein Schreiben an Dhl,in dem ich schrieb: >Es handelt sich in diesem Vorgang nicht um einen Transportschaden, sondern eindeutig um den Verlust meines Eigentums, welchen ich vertrauensvoll in Ihre Hänge gelegt habe und wofür ich auch bezahlt habe - VERSICHERTER VERSAND - ! Ich finde es unterirdisch, dass Sie mir lediglich das Paketentgelt überweisen wollen. Bodenlos ist es auch, dass gerade einmal nach 12 Stunden - nach Eintreffen Ihres Briefes - die Rückerstattung von 4,29 € auf mein Konto erfolgte, der Sachverhalt ist damit aber noch nicht aus der Welt und entbindet Sie nicht aus der Verpflichtung.Letztendlich habe ich zwei Mal für eine Leistung bezahlt, welche von Ihrer Seite bis dato nicht erfüllt wurden ( Auslieferung meiner Ware und bei Verlust die Entschädigung ). Entweder liefern Sie mein Paket nach drei Monaten an den Empfänger, oder entschädigen mich in der Versicherungssumme. Da ich ja nun Ihren zeitlichen Bearbeitungsrahmen kennen lernen durfte und ich nicht weitere drei Monate warten will, fordere ich Sie hiermit auf, binnen 14 Tage einen akzeptablen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, ansonsten sehe ich mit großer Freude dem juristischen Beistand entgegen.< Nach diesem Schreiben kam erneut eine Antwort von Dhl: > vielen Dank für Ihr Schreiben zu dem oben näher bezeichneten Ersatzverfahren. Sie haben gegen die Höhe der Ersatzleistung Widerspruch eingelegt. Nach erneuter Prüfung Ihres Ersatzanspruchs können wir Ihnen leider nur den bereits erstatteten Ersatzbetrag ( Porto € 4,29 ) als korrekt bestätigen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis , dass wir Ihre Forderung daher ablehnen müssen. < Das gibts doch nicht. Man zahlt für einen versicherten Versand bis 500 € und be