Hallo zusammen ich brauche eure Hilfe am besten mit Rechtskräftigen Urteilen bzw Rechtsprechung.... also folgendes:

ich habe seit langen den Wunsch mir Frettchen zu kaufen also anfang Januar 2019 ebay Kleinanzeigen durchsucht und auch gefunden was ich suchte Frettchenwelpen folgende Anzeige: Wir erwarten auch in diesem Jahr Juli / August wieder Frettchennachwuchs kann jetzt reserviert werden. .... Angerufen ....Termin ausgemacht ..... Hingefahren....Frettcheneltern angeschaut und eine Anzahlung von 100 Euro getätigt . Dies war für zwei Frettchenwelpen. Da es zwei Fähen (weibchen) zum decken waren wollte ich jeweils ein Frettchen pro gedeckten Weibchen haben wenn es so weit ist. Der Verkäufer wollte mich immer auf dem aktuellsten Stand halten und somit fuhr ich nach Hause ...dies war Januar 2019. Im April habe ich telefonisch über WhatsApp nachgefragt und erhielt als Antwort es musste nachgedeckt werden aber es hätte wohl geklappt da die Fähen zunehmen....ich fragte Wochen später wieder nach und erhielt die Auskunft das kein Welpe es geschafft hat. Nun wollte ich gern mein Geld zurück da ja nun es nicht mehr möglich ist zwei Welpen von zwei Fähen zu bekomme aber der Verkäufer stellt sich stur und vertröstet mich jedesmal. Was kann ich tun bin ich im Recht oder liege ich falsch ???