Hallo und Weidmanns Heil!!

Ich wäre für die Beantwortung folgender Frage dankbar:

Bis 2009 hatte ich einen gültigen Jagdschein, danach habe ich bis Dezember 2013 im Ausland gelebt.

Heute habe ich meinen neuen Jagdschein gelöst, dieser gilt natürlich erst ab April 2014.

Kann ich schon jetzt eine WBK mit Voreintrag (Kurzwaffe) beantragen, oder ist die Ausstellung an die Gültigkeit des Jagdscheines gebunden?

Mag etwas seltsam klingen die Frage, aber ich bin dermaßen raus aus dem Thema :-)

Dank im Voraus für die Antwort!!

PS: Ich habe den Jagdschein im Bürgerbüro gelöst, die kennen sich mit dieser Thematik nicht aus und die WBK muss ich bei der unteren Jagdbehörde ausstellen lassen.