Hallo zusammen. Am 17.11.2015 bekam ich von meiner Hausverwaltung einen Brief mit der freudigen Nachricht das ich ein Guthaben in Höhe von 318 € habe. Anbei war ein Schreiben das lautete: Guthaben werden wir Ihnen nach schriftlicher Bekanntgabe ihrer Bankverbindung nach der Prüfungsfrist überweisen.Sie erhalten diesbezüglich ein vorgefertigtes Schreiben,mit der Bitte,dies ausgefüllt an uns zurück zu senden.Wenn uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden wir nach Ablauf der vierwöchigen Prüfungsfrist das Guthaben auf Ihr Konto überweisen. Habe noch am selben Tag das Formular ausgefüllt und eingesteckt. Heute am 16.12.2015 habe ich bei meiner Hausverwaltung angerufen um den Stand der Bearbeitung zu erfahren, denn es ist bald Weihnachten und wir können das Geld sehr gut gebrauchen. Was die Dame da aber am Telefon sagte verschlug mir die Sprache. Sie guckte kurz nach und sagte: Ja , die Prüfungsfrist sei vorbei , aber vor und nach Weihnachten zahlen sie nix aus!!! Das Geld bekomme ich also erst im Januar. Jetzt meine Frage : Ist das erlaubt? Ich verstehe den Sinn nicht . Das Geld steht mir doch zu. Die könne es dochnicht einfach bis Januar einbehalten oder dürfen sie das ?

Vielleicht kann mir ja jemand hier ne Auskunft geben was ich jetzt machen kann. Vielen Dank