Also ich habe vor Jahren mein erstes Smartphone bei Asgoodasnew gekauft und habe mich sehr darüber gefreut. Es wurde auch als Good bezeichnet mit 'einigen' Kratzern. Aber das Handy kam ohne (sichtbare) Kratzer. Hätte ich es verkauft, hätte ich es als fast neu bezeichnet. Allerdings kann ich nur für den einen Kauf eine Aussage machen. Bedenke aber, dass du dein Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen ausüben kannst, sollte es nicht deinen Vorstellungen entsprechen. Cheers
Wow vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten! Nach einem deftigen Essen und nem Weizen fühl ich mich schon besser.
Aus dem Gespräch kann ich für mich ziehen, mich nun noch besser vorzubereiten und auch unerwartete Stationen des Lebenslaufes erläutern zu müssen. Und eventuell auch aktiv einen Dialog auf englisch anzubieten.
Mein hauptsächliches Problem war wegen der Deutung der nicht angesprochenen Gehaltsfrage. IMHO ist es unprofessionell als Arbeitnehmer diese Frage zu stellen, da a) dies Aufgabe des Arbeitgebers ist (genauso wie z.B. Arbeitszeit, Urlaub oder anders ausgedrückt, Leistungen des Arbeitgebers) und b) sollte er dies nicht machen, er kein Interesse an einer Einstellung hat. Ausnahmen lägen nur dann vor, wenn es einen Tarif gibt (für mich nicht) oder es 100% bekannt ist, wieviel der Arbeitgeber zahlt und selbst dann, könnte man wenigstens ansprechen, dass es bestimmt bekannt sei (ohne Zahl zu nennen). So z.B. wie mit der Arbeitszeit geschehen.
Naja aber nun kann man nichts mehr ändern. Erst nach einer Absage/Zusage ist man für die Zukunft schlauer (obwohl jeder Fall/Arbeitgeber es anders handhabt).
Jetzt heißt es Daumen drücken und abwarten. Auch den Leuten, die in einer ähnlichen Situation sind (2. VG, mulmiges Gefühl, Gehaltsfrage nicht besprochen) viel Erfolg!!