Ich beziehe seit 2009 volle Erwerbsminderungsrente.

2011 wurde unser Kind geboren.

Werden die 3 Jahre Kindererziehungszeit mit dem gesetzlichen Durchschnittseinkommen bei der EU Rente berücksichtigt (weil für die EU Rente ja eh ein fiktives Einkommen aufgrund meines vorher erzielten Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt wird)

Ich frage, da ich beim Durchsehen meiner Unterlagen festgestellt habe, dass ich den Antrag auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten versehentlich mit abgeheftet habe, anstatt ihn einzusenden, so dass diese Zeiten zur Zeit nicht berücksichtigt worden sind.

vielen Dank