Hallo, wir möchten uns ein Buagrundstück 2.Reihe kaufen, zudem hätten wir 1/2 Bruchteil vom Privatweg der von der Straße zum Grundstück verläuft. Die andere hälfte diese Weges hat der Nachbar vor uns, nun hat diese den Weg mit einem Tor zugemacht. Sollten wir das Grundstück kaufen, können wir den Nachbarn dazu zwingen dieses Tor wieder zu entfernen. Mir geht es darum das z.B. die Post nicht an unseren Briefkasten kommen würde, oder sollte es mal brenne müsste die Feuerwehr das Tor aufbrechen. Im Grundbuch ist diese Privatweg auch eindeutig als Weg eingetragen und nicht als Grundstück des Nachbarn.

Was meint Ihr muss er das Tor wieder entfernen?