Hallo, ich habe zwar schon viel nachgelesen aber leider keine Antwort erhalten können auf alle angefragten Punkte zusammen.

Folgendes ist passiert:

Ich bin wegen Rückenschmerzen zum Arzt und die Diagnose (weitere Orthopäden bestätigt) Wirbelgleiten. Jetzt steht eine ambulante Reha in Anfrage. Die noch nicht bewilligt ist aber unverzichtbar scheint. Zur Zeit bekomme Krankengeld zzg. Krankentagegeld. Für die Reha, so habe ich erfahren, greift die Rentenversicherung ein und ich werde vorraussichtlich Erwerbsmindernt eingestuft. Auf Grund der Diagnose und Ratschlägen habe ich mich dazu entschieden keine Umschulung sondern eine Weiterbildung zu machen. Um meinen Arbeitsplatz nicht mehr besetzen zu müssen sondern als Betriebswirt die Arbeiten abgeben kann. Kurz - ich will in der Branche bleiben aber nicht die gleiche Tätigkeit.

Jetzt die für mich wichtigen Fragen.

Demnach übernimmt die Rentenversicherung ja eine Umschulung aber auch eine Weiterbildung? In den vollen 2 Jahren? Ich habe noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird diese auf Erwerbsminderungsrente angerechnet? Ich bekäme, wenn nicht, 313,30€ Erwerbsminderungsrente und rund 1000€ aus der Berufsunfähigkeitsrente. Außerdem stellt sich noch die Frage da ich ja nicht voll Erwerbsunfähig bin, ob ich auch noch einen Nebenjob bzw. Praktika nachgehen darf. Die liegen ja unter 6Std. p.Tag. Wird eine Weiterbildung auf Vollzeit überhaupt genemigt? Kann die Erwerbsminderungsrente wären der Weiterbildung die Zahlung einstellen und sagen, so ... Sie sind ja wieder gesund?

Wäre echt nett wenn mir hier einer weiter helfen könnte.

Lieben Gruß

Marcus