Ein Mieter hat zum Einzug drei Schlüssel der Wohnung in einem Haus mit Schließanlage erhalten. Später hat er noch einmal 3 Stück erhalten. Nun möchte er weitere, mit der Begründung, dass die alle gerissen seien. Muss er diese vorlegen, um auszuschließen, dass er sie verloren hat? Der Vermieter vermutet letzteres. Materialermüdung des Schlosses ist fachmännisch verneint worden. Vielen Dank!