Guten Tag! Im Mai 2019 habe ich eine sogenannte Penthauswohnung vom Bauträger erworben. In der Teilungserklärung steht, dass die Wohnfläche ca. 89,49 beträgt und nach der Wohnflächenverordnung (BGBI.2003 I, S.2346) berechnet wurde. Dabei ist die Dachterrasse ca. 40 M² groß, nicht überdacht und nur mit der Hälfte nach Süden ausgerichtet ist. Meine Frage lautet: ist es richtig, dass die Wohnfläche nach (BGBI.2003 I,  S.2346) berechnet wurde und die Dachterrasse mit 50 anstatt 25% berechnet wurde. Vielen Dank im voraus!